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FemMed Zürich KlG | Allgemeine Aufnahme- und Behandlungsbedingungen (ABB)

Buchung einer Konsultation

Konsultationen bei der Spezialpraxis FemMed Zürich KlG (folgend FMZH abgekürzt) können nur nach Vereinbarung (vor Ort, telefonisch, E-Mail) erfolgen, d.h. es gibt keine Sprechstunden mit einem festgelegten Zeitraum und eine Anhäufung von wartenten Patientinnen ohne vereinbarte Konsultation. Eine vereinbarte Konsultation ist verbindlich und die Patientin (folgend abgekürzt mit Pat.) gibt mit der Buchung einer Konsultation ihr Einverständnis zu den hier beschriebenen allgemeinen Aufnahme- und Behandlungsbedingungen (ABB).

Rückvergütung der Leistungen der FMZH durch die Zusatz- bzw. Unfallversicherung

Die angebotenen Leistungen der medizinischen und osteopathischen Frauenheilkunde durch die FMZH werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) gedeckt und werden als osteopathische Leistungen verrechnet. Diese Kosten werden im Rahmen von Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Pat. rückvergütet. Der Rückvergütungsumfang hängt von der individuellen Versicherungspolice der Pat. ab. Bei Unfall ist die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung durch die Pat. zu prüfen. Jede Pat. ist selbst für die Abklärung der Kostenübernahme durch die Zusatz- bzw. Unfallversicherung verantwortlich.

Kosten der FMZH

Es wird nach Tarif 590, eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss VVG, abgerechnet.

Die Leistungsverrechnung erfolgt pro angefangene 5 Minuten. Je nach Aufwand und Komplexität liegen die Tarifsätze pro 5 Minuten zwischen CHF 11.00 und 22.00. Für Notfallkonsultationen (Anfrage und Konsultation am gleichen Arbeitstag) wird zusätzlich pauschal CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Leistungen in Abwesenheit der Pat., dazu gehören u.a. das Aktenstudium, die Dossierführung, Telefon- und E-Mailkonsultationen und Vorbereitungsleistungen, werden als Konsultationszeit verrechnet. Zusätzliche Diagnostik- und Behandlungsmaterialkosten werden in der Regel nicht durch die Versicherung rückerstattet. Sollten bei einer Konsultation zusätzliche Diagnostik- und Behandlungsmaterialkosten von mehr als CHF 10.- anfallen, so wird die Pat. während der Konsultation darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Visana Versicherte: die Visana übernimmt maximal CHF 15.00 pro 5 Minuten. Die Differenz zu den angewendeten Tarifsätzen bezüglich der osteopathischen Leistungen, wird dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Diese werden als „nicht versicherte Kosten, pro 5 Minuten“ auf der Rechnung ausgewiesen.

 

Helsana Versicherte: keine Zusammenarbeit und daher keine Rückvergütung mehr.

 

Berichte für Medizinalfachpersonen, Formulare bzw. Fragebogen für Versicherungen und Empfehlungen o.Ä. werden nach Aufwand pro 5 Minuten abgerechnet. Die FMZH erteilt keine Auskünfte direkt an eine Zusatzversicherung einer Pat.. Wird der FMZH ein Fragebogen bzw. Formular zur therapeutischen Auskunft durch den Versicherer zugesendet, so wird die FMZH diesen erst nach Einwilligung und Auftragserteilung durch die Pat. bearbeiten. Diese schriftliche Auskunft wird der Pat. per Post zur Einsicht und zum Weiterversandt an den Versicherer gesendet. Die Kosten für das Ausfüllen werden nach Aufwand abgerechnet und der Pat. in Rechnung gestellt. Diese können dann je nach Versicherungspolice wieder beim Versicherer eingefordert werden.

 

Absage von einer vereinbarten Konsultation

Vereinbarte Termine können kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor der Konsultation abgesagt werden. Bei Erstkonsultationen gelten 48 Stunden. Absagen müssen per E-Mail (info@femmed-zuerich.ch) oder telefonisch auf die Telefonnummer 044 599 92 92 erfolgen.

 

Kurzfristig abgesagte und verpasste vereinbarte Konsultation

Wird eine Folgekonsultation in den letzten 24 Stunden bzw. Erstkonsultation in den letzten 48 Stunden vor der vereinbarten Konsultation abgesagt, so gilt diese als kurzfristig abgesagt unabhängig vom Verhinderungsgrund (u.a. Krankheit, Unfall). Hierbei ist die Empfangszeit des E-Mails bei der FMZH massgebend. Bei telefonischen Absagen ist dabei die Zeit der telefonischen Entgegennahme dieser durch die FMZH massgebend. Erscheint eine Pat. ohne Absage nicht zur vereinbarten Konsultation, so gilt diese als verpasst.

Eine verpasste oder kurzfristig abgesagte Konsultation wird der Pat. privat zu folgenden Pauschalen in Rechnung gestellt: Erstkonsultation CHF 230.-, Folgekonsultation zwischen CHF 130.00 und CHF 190.00. Die FMZH arbeitet nach dem Prinzip der vereinbarten Konsultationen (siehe oben) und hat somit keine Ansammlung von warteten Pat. im Wartebereich, welche vorgezogen werden könnten. Sofern es zeitlich noch möglich ist, versucht die FMZH die kurzfristig abgesagte Konsultation anderweitig zu vergeben, indem sie eine Ersatzpat. sucht. Findet die FMZH eine Ersatzpat., so reduzieren sich die oben erwähnten Pauschalen auf ein Minimum von CHF 20.-. für den administrativen Mehraufwand den die FMZH betreibt. Dies ist der Fall, wenn eine Pat. gefunden werden kann, welche die Konsulation komplett übernimmt.

 

Rechnungsstellung

Bei der FMZH kann die Pat. in der Regel für bezogene Leistungen der medizinischen und osteopathischen Frauenheilkunde von der Rechnungsstellung per Einzahlungsschein profitieren. Dafür ist eine Schweizer Versicherungskarte der Grundversicherung (KVG) und eine gute Bonität vorausgesetzt. Die Rechnung wie auch der Rückforderungsbeleg für die Rückerstattung durch die Zusatzversicherung wird der Pat. durch die Ärztekasse per Post zugesendet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, unabhängig von der Rückerstattungshöhe und -zeitpunkts durch die Zusatzversicherung der Pat.. Verzögerungen verursachen zusätzliche administrative Kosten für die Pat.. Sind überfällige Zahlungen vorhanden, so können keine zusätzlichen Leistungen mehr bezogen werden. Dies bedeutet, dass weitere Konsultationen erst wieder vereinbart werden können, wenn alle überfälligen Zahlungen beglichen sind. Schon vereinbarte vorhandene Konsultationen werden daher storniert.

Die FMZH kann die Konsultationskosten auch direkt nach der Konsultation, u.a. keine Schweizer Versicherungskarte, schlechte Bonität oder Zahlungsmoral, einkassieren. Die Zahlung kann in bar oder per TWINT erfolgen. Der Rückerstattungsbeleg wie eine Nullrechnung wird der Patientin via Ärztekasse weiterhin per Post zugestellt. Für diesen Zusatzaufwand wird der Pat. ein Unkostenbeitrag von CHF 5.- in Rechnung gestellt.

Alle anderen Produkte sind vor Ort in bar oder mit TWINT zu begleichen.

 

Patienten-Datenspeicherung, -austausch und -schutz

Mit der Buchung des Termins willigt die Pat. ein, dass:

  1. Ihre klinischen und administrativen Daten in einer elektronischen Datenbank gespeichert werden dürfen.

  2. Die notwendigen Patientendaten sowohl an die rechnungsstellende Ärztekasse als auch an die mit einem allfälligen Inkasso beauftragten Institutionen sowie an die zuständigen staatlichen Instanzen weitergeleitet werden dürfen.

  3. Die Einsicht in medizinische Akten der Pat. eingefordert und im Interesse der Pat. an den behandelnden Arzt oder an andere medizinische oder paramedizinische Personen weitergeleitet werden dürfen.

  4. Die Kommunikation und den Schriftwechsel mit den Krankenversicherungen in Bezug auf die administrativen und klinischen Daten, die im Verlauf der Behandlung dokumentiert werden, geführt werden dürfen.

 

Diese Bestimmungen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.

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